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Wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht...

Die Finanzpolizei ist eine Sondereinheit gegen Steuerbetrug. Was darf Sie und was nicht? Steuerberaterin Dr. Eva Wörth klärt auf!

"Im Wesentlichen zählt es zu ihren Aufgaben zu prüfen, ob illegal (ausländische) Arbeitnehmer beschäftigt werden, ob alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden oder ob Verstöße gegen das Glücksspielgesetz, die Gewerbeordnung bzw. das Strafgesetzbuch vorliegen", erzählt Dr. Eva Mörth. Die Hietzinger Steuerberatern ist Expertin in allen Steuerfragen!

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Was darf die Finanzpolizei?

Die Rechte der FINPOL sind unterschiedlich. Sie richten sich nach der rechtlichen Grundlage auf deren Basis der Einsatz erfolgt.

Bei einer Nachschau haben die Beamten viel weniger Rechte als bei einer Prüfung auf Basis des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.

Jedenfalls haben die Beamten das Recht die Betriebsräume während der Geschäftszeiten zu betreten, in alle Unterlagen, die für die Abgabenerhebung relevant sind, Einsicht zu nehmen und
die Mitarbeiter zu befragen.

Was ist zu tun?

"Informieren Sie uns – Ihren steuerlichen Vertreter – unverzüglich", sagt Dr. Eva Mörth.

Die Kontrollen erfolgen meist unangemeldet. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld beraten zu lassen, was genau zu tun ist, wenn die Finanzpolizei klingelt. Häufig wird kritisiert, dass die Beamten ein unangemessen schroffes Verhalten an den Tag legen.

Wenn jemand Ihr Unternehmen betritt, auf wen trifft er dann zuerst? Wahrscheinlich auf Ihren Mitarbeiter beim Empfang, daher sollten Sie mit ihm eine mögliche Kontrolle besprechen. Jedenfalls muss der Mitarbeiter den Beamten die Tür aufmachen. Mitarbeiter der FINPOL tragen im Einsatz eine Uniform.

Vor allem, wenn der Geschäftsführer nicht immer anwesend ist, sollte im Vorhinein abgeklärt werden, wer als Vertreter mit den Beamten spricht. Wichtig ist, sich kooperativ gegenüber den Beamten zu zeigen, denn sonst droht eine Geldstrafe. Der Unternehmensvertreter sollte gleich, wenn er auf die Beamten trifft – in aller Ruhe – nach ihren Ausweisen fragen und nach der Rechtsgrundlage, nach der die Prüfung erfolgt, fragen. Lassen Sie sich auch über den Verfahrensablauf informieren und über Ihre Rechte aufklären.

Bei Unternehmen, die viele ausländische Mitarbeiter beschäftigen, ist es für den Fall einer Prüfung hilfreich, eine Liste mit allen Namen vorzubereiten. Am Ende wird das Prüfungsergebnis in einer Niederschrift festgehalten. Diese sollten Sie durchlesen und, wenn Sie mit dem Geschriebenen nicht einverstanden sind, auf Korrekturen bestehen. Verlangen Sie von den Beamten in jedem Fall eine Kopie der Niederschrift, auch wenn es keine Beanstandungen gab.

Stand: 10. Oktober 2013

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