Änderungen durch die Steuerreform
Foto: Hietzing.at / Armin Bonelli
Die Hietzinger Steuerexpertin Dr. Eva Mörth weiß, was sich durch die aktuelle Steuerreform tatsächlich ändert.
zum Porträt von Steuerexpertin Dr. Eva Mörth
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:
• Senkung der Einkommensteuersätze bzw. Einfügen von mehr Stufen
• Änderungen von Freibeträgen, wie z. B. Kinderfreibetrag, Neugestaltung des Verkehrsabsetzbetrags, Streichung des Bildungsfreibetrags (und der Bildungsprämie)
• Erhöhung der Forschungsprämie auf 12 %
• Erhöhung der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen von 25 % auf 27,5 %
• neue Regelung zu den Mitarbeiterrabatten
• Neuregelung beim Pkw: Vorsteuerabzug von Elektroautos, 2 % Pkw-Sachbezug ab einem CO2-Ausstoß von 130 g
• Immobilienertragsteuer 30 % (bisher 25 %) und Neuregelung der Grunderwerbsteuer
• neuer Umsatzsteuersatz von 13 %
• neue Belegerteilungs-, Einzelaufzeichnungs- und Registrierkassenpflicht
Eine Auswahl von sonstigen Änderungen
• Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016: mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.
• Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz: Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.
Arbeitgeberdarlehen
Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.
Stand: 21. Dezember 2015
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