Nahversorger

Erweiterung der Grabstätte für still geborene Kinder

Foto: SJK-Wien

Rund 200 Kinder kommen im St. Josef Krankenhaus jedes Jahr „still“ zur Welt. Ihre Spende hilft bei einer Verabschiedung in Würde.

Damit jeder dieser kleinen Menschen trotz des frühen Todes mit Würde verabschiedet werden kann, hat das St. Josef Krankenhaus im Jahr 2011 eine eigene Grabstätte für stillgeborene Kinder am Hütteldorfer Friedhof (1140 Wien, Samptwandnergasse 6) eingerichtet. Aus Platzgründen ist nun eine Erweiterung erforderlich, für die allerdings Hilfe notwendig ist.

„Es war ein furchtbarer Schock.“ „Ich konnte nur weinen!“ „Mein Mann und ich waren fassungslos.“ So sind meist die Reaktionen verwaister Eltern nach einer Fehl-, Früh- oder Totgeburt, berichtet Kerstin Böhm, Seelsorgerin des St. Josef Krankenhauses. Sie steht den Eltern in dieser schwierigen Situation bei und unterstützt sie. Denn trotz der Trauer sind zahlreiche Entscheidungen zu treffen.

Bestattung still geborener Kinder

Die Grabstätte für still geborene Kinder bietet Eltern die Möglichkeit, ihr Kind zu bestatten – unabhängig von Geburtsgewicht (siehe unten) und finanziellen Möglichkeiten. Gestaltet in der Form eines Kinderbettes mit Engelsflügeln haben die zurückbleibenden Eltern am Hütteldorfer Friedhof einen Ort, an dem sie ihres Kindes in Stille und Würde gedenken können. Einmal im Quartal findet eine Urnenbeisetzung statt. Die Zeremonie wird von der Krankenhausseelsorge des St. Josef Krankenhauses feierlich gestaltet. Auch andere Religionen und ihre Riten sind willkommen. Die Möglichkeit der Beisetzung ist für die betroffenen Eltern kostenlos.

Zu wenig Platz

Rund 25 Eltern nehmen dieses Angebot pro Jahr in Anspruch. Mittlerweile ist die Grabstätte zu klein geworden, weshalb eine Erweiterung in Form eines Erd-Parzellen-Teils für Bio-Urnen nötig ist. Für die Umsetzung der notwendigen Arbeiten und die weitere Erhaltung ist das Krankenhaus allerdings auf Spenden angewiesen.

Das Spendenkonto lautet:
St. Josef Krankenhaus GmbH
Spendenzweck: BK
Raiffeisenlandesbank OÖ
IBAN: AT31 3400 0001 0262 9590

Hintergrundinformation: Pflicht zur Bestattung

Ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm hat eine Meldung des Kindes und damit auch eine Bestattung zu erfolgen. Die Kosten dafür entsprechen den üblichen Begräbniskosten. Alle anderen Kinder können auf Wunsch der Eltern bestattet werden, müssen aber nicht.

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