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Verbindungsbahn Neu – Bezirksparlament spricht parteienübergreifend mit einer Stimme!

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In der Bezirksvertretungssitzung vom 13. März 2019 wurde ein Allparteienantrag mit insgesamt zwölf Forderungspunkten an die Projektpartner „Verbindungsbahn Neu“, die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Stadt Wien, einstimmig beschlossen.

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Erstmals in dieser Legislaturperiode unterstützen alle Bezirksrätinnen und Bezirksräte einen Antrag namentlich – das gesamte Bezirksparlament spricht sich somit gemeinsam für wesentliche Änderungen an dem Jahrhundert-Infrastrukturprojekt anhand der zwölf Forderungspunkte aus.

Alle zwölf Forderungspunkte wurden von einer fraktionsübergreifenden Untergruppe der Bezirkskommission für Mobilität, Planung und Wirtschaft im Detail mit den Vertreterinnen und Vertretern der ÖBB und der Stadt Wien in unzähligen Sitzungsstunden zwischen Juni 2016 und Februar 2019, immer wieder an die ÖBB herangetragen. Bisher beharren die ÖBB auf ihren Planungen.

„Alle Vertreterinnen und Vertreter der Hietzinger Bezirksbevölkerung sprechen sich für diese zwölf Forderungspunkte aus. Diese werden von allen Parteien eingefordert. Ich hoffe, dass sich die Projektpartner ÖBB und Stadt Wien darüber im Klaren sind, dass sie spätestens jetzt den vielen Forderungen des Bezirks im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nachkommen müssen. Wer diese außergewöhnliche Einigkeit aller politischen Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter in den Wind schlägt, braucht das Wort Bürger/innenbeteiligung nicht mehr in den Mund zu nehmen“, bekräftigt Bezirksvorsteherin Silke Kobald die Rückendeckung des gesamten Bezirksparlamentes.

Kurzzusammenfassung der zwölf beschlossenen Punkte (der Antrag in der Beschlussfassung ist der Pressemeldung beigefügt):

Punkt 1: Verknüpfung der Verbindungsbahnstrecke mit der Vorortelinie und Errichtung einer Station mit direkter Umstiegsmöglichkeit zur U4 in Unter Sankt Veit.

Punkt 2: Bedarfserhebung (ursprünglicher Projektauftrag), Kostenaufstellungen der geprüften Varianten, der Bedarf auf der Strecke für Personen- und Güterverkehr inklusive Gefahrenguttransporte sollen offengelegt werden.

Punkt 3: Errichtung eines Fuß- und Radweges entlang der Bahnstrecke mit Verbindung zum Wiental Radweg.

Punkt 4: Architekturwettbewerb für die Ausgestaltung der Strecke und der Stationsgebäude.

Punkt 5: Güterverkehrsbeschränkung bzw. Nachtfahrverbot für Güterzüge zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.
Gefahrenguttransporte sollen nicht durch das Wiener Stadtgebiet geführt werden.

Punkt 6: Sicherstellung, dass das Hietzinger Ortsbild und der Weltkulturerbestatus des Schönbrunner Schlossparks und des Schlosses Schönbrunn durch den Eingriff in die Sichtachsen nicht gefährdet werden.

Punkt 7: Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer im Bereich Tolstojgasse/ Schrutkagasse und Titlgasse.

Punkt 8: Prüfung der Errichtung von Querungen in Einbahnführung für Personenkraftwagen mit möglichst geringem Eingriff in die Eigentumsverhältnisse der Anrainergrundstücke.

Punkt 9: Die Stadt Wien soll die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für minimale Durchfahrtshöhen bei Unterführungen prüfen, um die Errichtung von Querungen durch die ÖBB zu ermöglichen.

Punkt 10: Lärmschutzwände müssen sich in das Ortsbild der Katastralgemeinden Lainz und Unter Sankt Veit einfügen.

Punkt 11: Rechtsverbindliche Zusage der Projektpartner für die Verbesserung der Intervalle im Schnellbahnverkehr auf der Verbindungsbahnstrecke im 15 Minuten Takt.

Punkt 12: Bei einer Ausführung in Hochlage soll die bauliche Gestaltung in Form von Bahnbögen oder eine Begrünung der Stützmauern umgesetzt werden.



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